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BVerwG, 11.02.1981 - 6 B 15.81 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bestimmung der Anforderungen an eine Gewissensentscheidung im Rahmen eines Antrags auf Kriegsdienstverweigerung
Verfahrensgang
- VG Hannover, 04.09.1980 - 2 VG A 147/78
- BVerwG, 11.02.1981 - 6 B 15.81
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77
Wehrpflichtnovelle
Auszug aus BVerwG, 11.02.1981 - 6 B 15.81
Die von der Beschwerde beanstandeten Darlegungen in dem angefochtenen Urteil stehen im übrigen auch insoweit in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, als sie davon ausgehen, daß allgemeine Glaubwürdigkeit, Ehrlichkeit und verbales Bekenntnis eines Wehrpflichtigen allein nicht ausreichen, um die behauptete Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe als erwiesen anzusehen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 23. April 1974 - 2 BvR 118/74 - [DÖV 1975, 66]; BVerfGE 48, 127 [166], BVerwGE 55, 217 [219]). - BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den …
Auszug aus BVerwG, 11.02.1981 - 6 B 15.81
Die von der Beschwerde beanstandeten Darlegungen in dem angefochtenen Urteil stehen im übrigen auch insoweit in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, als sie davon ausgehen, daß allgemeine Glaubwürdigkeit, Ehrlichkeit und verbales Bekenntnis eines Wehrpflichtigen allein nicht ausreichen, um die behauptete Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe als erwiesen anzusehen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 23. April 1974 - 2 BvR 118/74 - [DÖV 1975, 66]; BVerfGE 48, 127 [166], BVerwGE 55, 217 [219]). - BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
Auszug aus BVerwG, 11.02.1981 - 6 B 15.81
Die Auffassung der Beschwerde, das Verwaltungsgericht sei von der im Urteil des 7. Senats vom 3. Oktober 1958 - BVerwG 7 C 235.57 - (BVerwGE 7, 242 [247]) getroffenen Feststellung abgewichen, bei der Gewissensentscheidung müsse es sich um eine ernste sittliche Entscheidung handeln, die für den Betroffenen als innerer Zwang verbindlich sei, so daß ein Zuwiderhandeln gegen diesen Zwang die sittliche Persönlichkeit schädigen oder zerbrechen würde, indem es die Erklärungen des Klägers einerseits als glaubwürdig bezeichnet, sie aber als den Ausdruck einer lediglich gefühlsbedingten Willensentscheidung qualifiziert habe, die sich noch nicht zu einer Gewissensentscheidung verdichtet habe, ist unzutreffend.
- BVerwG, 11.05.1962 - VII C 143.60
Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 11.02.1981 - 6 B 15.81
Aus dem zuletzt Gesagten ergibt sich zugleich, daß das angefochtene Urteil auch nicht in Widerspruch zu dem von der Beschwerde als Divergenzentscheidung, bezeichneten Urteil des 7. Senats vom 11. Mai 1962 - BVerwG 7 C 143.60 - (BVerwGE 14, 146) steht. - BVerfG, 23.04.1974 - 2 BvR 118/74
Auszug aus BVerwG, 11.02.1981 - 6 B 15.81
Die von der Beschwerde beanstandeten Darlegungen in dem angefochtenen Urteil stehen im übrigen auch insoweit in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, als sie davon ausgehen, daß allgemeine Glaubwürdigkeit, Ehrlichkeit und verbales Bekenntnis eines Wehrpflichtigen allein nicht ausreichen, um die behauptete Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe als erwiesen anzusehen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 23. April 1974 - 2 BvR 118/74 - [DÖV 1975, 66]; BVerfGE 48, 127 [166], BVerwGE 55, 217 [219]). - BVerwG, 07.03.1980 - 6 B 3.80
Voraussetzungen für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
Auszug aus BVerwG, 11.02.1981 - 6 B 15.81
Damit aber kann auch in Kriegsdienstverweigerungssachen eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Abweichung nicht begründet werden (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 7. März 1980 - BVerwG 6 B 3.80 - mit weiteren Nachweisen und vom 9. Oktober 1980 - BVerwG 6 CB 54.79 -). - BVerwG, 17.10.1980 - 6 C 10.79
Das Recht der Kriegsdienstverweigerung - Verweigerung des Kriegsdienstes mit der …
Auszug aus BVerwG, 11.02.1981 - 6 B 15.81
Das Verwaltungsgericht macht mit diesen Ausführungen vielmehr deutlich, daß es seiner Rechtsfindung die vom Bundesverwaltungsgericht nicht nur in der angeführten Entscheidung, sondern in ständiger Rechtsprechung vertretene Auffassung zugrunde gelegt hat, den Kriegsdienst mit der Waffe dürfe nur derjenige unter Berufung auf Art. 4 Abs. 3 GG verweigern, der für den Fall, daß er gezwungen würde, diesen Dienst zu leisten, in schwere seelische Not geriete (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 10.79 -). - BVerwG, 28.02.1980 - 6 B 125.79
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zulassung der Revision - Darlegung …
Auszug aus BVerwG, 11.02.1981 - 6 B 15.81
Das Beschwerdevorbringen läßt nicht erkennen, daß das angefochtene Urteil in seinen tragenden rechtlichen Erwägungen von den in der Beschwerdeschrift angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts im Sinne des § 34 Abs. 2 Satz 3 WPflG abweicht (vgl. dazu u.a. Beschluß vom 28. Februar 1980 - BVerwG 6 B 125.79 - mit Nachweisen). - BVerwG, 09.10.1980 - 6 CB 54.79
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Besonderer Aussagewert der Motive der …
Auszug aus BVerwG, 11.02.1981 - 6 B 15.81
Damit aber kann auch in Kriegsdienstverweigerungssachen eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Abweichung nicht begründet werden (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 7. März 1980 - BVerwG 6 B 3.80 - mit weiteren Nachweisen und vom 9. Oktober 1980 - BVerwG 6 CB 54.79 -).
- BVerwG, 25.06.1981 - 6 B 37.81
Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als …
Damit kann aber auch in Kriegsdienstverweigerungssachen die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Abweichung nicht begründet werden (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 11. Februar 1981 - BVerwG 6 B 15.81 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 19.06.1981 - 6 B 50.81
Begründung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage mit Angriffen gegen …
Mit einem derartigen Angriff gegen die Tatsachenwürdigung und Rechtsfindung des Verwaltungsgerichts kann die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch in Kriegsdienstverweigerungssachen nicht dargetan werden (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. Beschluß vom 11. Februar 1981 - BVerwG 6 B 15.81 - m.w.Nachw.).